UNO-BRK – Nur grosse Buchstaben oder auch ein grosser Wurf? An dieser Frage werden sich die Geister wohl immer scheiden. Unbestritten ist jedoch, dass die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (United Nations Organization) für Menschen mit Handicap bedeutsam ist. Gemäss Art. 1 bezweckt sie, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“. An der diesjährigen Zoom-Tagung besteht die Möglichkeit, die UNO-BRK mit Hilfe von Sachverständigen (besser) kennen und verstehen lernen.
Informationen und Anmeldung:
www.vereinigung-cerebral.ch/de/dienstleistungen/kurse-und-tagungen/ceradult