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Weisung 1 vom 5. März 2020 zum «Coronavirus»

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Sollten sich neue Entwicklungen ergeben, behalten wir uns vor, zusätzliche Vorkehrungen zu treffen oder im schlimmsten Fall unsere Angebote auszusetzen.
Folgende Massnahmen und Verhaltensregeln sind zu befolgen:


1. Die aktuellen 6-Punkte-Weisungen des BAG. Insbesondere werden bei der Begrüssung keine Hände mehr geschüttelt.
2. Bei Treffen im Contenti werden die Betreuenden zusammen mit den Kindern als erstes gemeinsam die Hände waschen.
3. Wenn das Händewaschen nicht möglich ist (z.B. am Freizeitnachmittag) werden die Betreuenden zusammen mit den Kindern als erstes gemeinsam die Hände desinfizieren.
4. Bei Allergien gegen Seife oder Desinfektionsmittel müssen von den betreuten und betreuenden Personen eigene Reinigungsmittel mitgenommen werden. Betreuende und Leitung sind zu informieren, dass ein Kind eigene Mittel verwenden soll.
5. Grosse Menschenansammlungen werden gemieden.
6. Bis auf weiteres finden keine Ausflüge mit dem öffentlichen Verkehr statt (Bahn, Bus, Schiff). Für die bereits geplanten Ausflüge werden Alternativen organisiert.
7. Kinder und Jugendliche bzw. Betreuungspersonen mit grippalen Krankheitssymptomen dürfen an den Angeboten nicht teilnehmen.


Wir hoffen, mit diesen Massnahmen das Risiko von Ansteckungen für die Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden so stark wie möglich zu minimieren. Für daraus entstehende Unannehmlichkeiten bitten wir um Euer Verständnis.


Für den Vorstand der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz
Stefan Felder, Präsident

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