Für gewisse Menschen mit Behinderungen schränkt die Maskentragpflicht die Lebensgestaltung massiv ein. Die geltende Covid-19-Verordnung sieht deshalb verhältnismässige und vertretbare Ausnahmen vor. Für die Umsetzung braucht es die Solidarität und das gegenseitige Verständnis aller.
Die Gründe, weshalb gewisse Menschen gesundheits- oder behinderungsbedingt keine Gesichtsmaske tragen können, sind vielfältig. Mehr dazu erfahren Sie in der aktuellen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung SR 818.101.26).