Neu – Kostenübernahme Hippotherapie für Erwachsene durch Krankenkasse

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Die Vereinigung Cerebral Schweiz hat sich im letzten Jahr zusammen mit der Vereinigung Cerebral Basel, der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind und Inclusion Handicap beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die KVG-Pflicht für Hippotherapie bei Cerebralparese und Trisomie 21 eingesetzt. Mit Erfolg!

Bisher wurde die Hippotherapie für Menschen mit Cerebralparese und Trisomie 21 nur bis zum Alter von 20 Jahren von der IV übernommen. Neu ist eine Übernahme über das 20. Altersjahr hinaus möglich. Die Krankenkassen übernehmen das im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Die vollständige Verordnung über die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit allen Änderungen per 1. Januar 2022 findet Sie hier.

 

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